Einladung zur nächsten Abstimmung
| Datum |
Zeit |
Ort |
| Samstag | 18.30-19.00 Uhr 19.15-19.45 Uhr |
Gemeindesaal Mühlebach Tellenhaus Ernen |
| Sonntag | 09.45-11.00 Uhr | Tellenhaus Ernen |
Wahlen und Abstimmungen
Hinweis
Brieflich abstimmen
- Den/die Stimmzettel ausfüllen und den/diesen in das entsprechende Stimmkuvert legen.
- Das Stimmkuvert in den Übermittlungsumschlag legen, gegebenenfalls mit der Stimmkarte.
- Das Rücksendeblatt nehmen und Ihre Unterschrift anbringen; gegebenenfalls die Adresse Ihrer Gemeindeverwaltung ergänzen.
- Das Rücksendeblatt so in den Übermittlungsumschlag legen, dass die Adresse Ihrer Gemeindeverwaltung im Sichtfenster erscheint, anschliessend den Übermittlungsumschlag verschliessen.
- Ihren Übermittlungsumschlag frankieren und frühzeitig der Post übergeben, damit er auf Ihrer Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, eintrifft. Demnach muss der Übermittlungsumschlag spätestens am Dienstag mit B-Post oder am Donnerstag mit A-Post verschickt werden. Der nicht oder ungenügend frankierte Übermittlungsumschlag wird von der Gemeinde nicht entgegen genommen. Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- das Stimmkuvert nicht zugeklebt ist
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Urnen Öffnungszeiten
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt auf der Gemeindeverwaltung Ernen.
Während den Öffnungszeiten können Sie Ihre Stimme bei der Gemeinde abgeben.
Öffnungszeiten
Mo. 09.30 Uhr -11.30 Uhr
16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Di.- Fr. 09.30 Uhr - 11.30 Uhr
Abstimmungwochenende
Samstag:
Mühlebach (Gemeindesaal), 18:30 bis 19:00 Uhr
Ernen (Tellenhaus), 19:15 - 20:00 Uhr
Sonntag:
Ernen (Tellenhaus), 9:45 - 11:00 Uhr
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person mit einem gültigen Stimmausweis ist berechtigt abzustimmen.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, können Sie ein Duplikat bei der Gemeindeverwaltung Ernen bestellen. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
