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Mühlebach

Erstmals erwähnt im Zusammenhang mit dem adeligen Geschlecht der Herren von Mühlebach, Ministerialen des Bischof von Sitten.

Ehemalige politische Gemeinde im Bezirk Goms. Mühlebach ist seit 2004 Teil der politischen Gemeinde Ernen. 1215 de Mulibach. 1850 109 Einwohner; 1900 108; 1950 84; 2000 81. Das kleine Haufendorf liegt am Ausgang des Rappetals an der alten Strasse ins Goms, die über Ernen und Mühlebach nach Niederwald führte. Das Siedlungsbild Mühlebachs wird von der Kapelle auf dem Hügel bestimmt, dem früheren Standort des Wohnturms der Herren von Mühlebach. Kein anderes Gommer Dorf verfügt über einen vergleichbar alten Baubestand wie Mühlebach: Neun Häuser sind spätmittelalterlich, acht entstammen dem 16. Jh. Mit dem Haus des Bannerherrn Johann Clausen von 1501 besitzt Mühlebach das älteste durch eine Inschrift datierte Haus im Goms.

Kirchlich gehört Mühlebach seit jeher zu Ernen. Die Kapelle auf dem ehemaligen Burghügel wurde im Jahre 1676 eingesegnet und der heiligen Familie geweiht. Der Name stammt gemäss Johannea Stumpf, von seinen Mühlen (genauer Müllinen) ab. Erstmals wird der Ort 1215 erwähnt. Dies im Zusammenhang mit dem Adelsgeschlecht von Mühlenbach, welche hier einen Wohnturm besass, welche ihnen den Namenszusatz eintrug. Dieses Geschlecht war mit dem Rittergeschlecht der Manegoldi in Naters versippt. Die Manegoldi's waren Ministerialen des Bischofs, und besassen sicher in der Gegend um ihren Stammsitz einen ansehnlichen Grundbesitz. Ab dem Jahr 1221 ist ein bischofflicher Besitz in Mühlebach verbürgt.

Das Dorf stellte im 16. Jahrhundert mehrmals den Landeshauptmann. Am Anfang des 16. Jahrhunderts Peter Zlauwinen, in der Mitte Martin Clausen, und am Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts den Matthäus Schiner (den Neffen des Kardinals Matthäus Schiner). Die 1. bekannten Gemeindestatuten stammen aus dem Jahre 1530. Daneben ist eine Verordnung der drei Gemeinden Ernen, Niederernen und Mühlebach aus dem Jahr 1469 bekannt. Auch die Besitzverhältnisse des Gemeinen Bergs, wurde unter den drei Orten und Steinhaus im Jahr 1718 untereinander geregelt. Dies deutet auf eine ehemalige Zusammengehörigkeit der linksufrigen Gemeinden des Untergomses hin.