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Wichtig: Information für die Stimmbürger beteffend die Ausübung des Rechts der brieflichen Stimmabgabe

Anlässlich jedes Urnengangs muss der Bürger, der brieflich abstimmt, eine seiner selbstklebenend Etiketten auf sein Rücksendungsblatt kleben, ohne zu vergessen, es zu unterzeichnen. Wird diese Vorschrift nicht eingehalten, ist die Stimmabgabe ungültig. Diese zusätzliche Sicherheitsmassnahme ist mit der eidgenössischen Abstimmung vom 13. Juni 2021 in Kraft getreten.

Trotz diversen Informationen und Empfehlungen an die Walliser Stimmbevölkerung ist der Anteil der ungültigen Stimmabgaben (aufgrund fehlender Etikette oder Unterschrift auf dem Rücksendungsblatt) recht hoch.

Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde), müssen Sie zwingend:

  • ihre persönliche selbstklebende Etikette auf das Rücksendeblatt kleben
  • das Rücksendeblatt unterzeichnen

Ohne die Etikette und Unterschrift ist Ihre Stimme ungültig.

Wenn Sie ihre persönlichen selbstklebenden Etiketten verloren haben, können Sei schriftlich bei der Gemeinde Ernen neue beantragen.

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