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Einwohnerkontrolle

Zuzug nach Ernen

Der Zuzug nach Ernen ist innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zu melden.

Folgende Unterlagen und Dokumente sind einzureichen:

  • Heimatschein oder Heimatausweis
  • Nachweis der Krankenversicherung (Kopie Krankenkassenkarte)

Sobald wir im Besitze sämtlicher erforderlichen Unterlagen sind, kann die Anmeldung definitiv erfolgen.

Gerne können Sie uns für Ihren Zuzug telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Wegzug von Ernen

Der Wegzug von Ernen ist innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.

Gerne können Sie uns den Wegzug telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung melden. Die Abmeldung kann uns auch auf dem Korrespondenzweg mitgeteilt werden. Dazu bitten wir Sie, uns die genaue Wegzugsadresse, die betroffenen Personen sowie das Wegzugsdatum bekannt zu geben.

Umzug innerhalb der Gemeinde Ernen

Die Adressänderung innerhalb der Gemeinde ist innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden. Bitte geben Sie uns die genaue Lage (Stockwerk, Anzahl Zimmer etc.) der

Wohnung bekannt. Gerne können diese Informationen telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Identitätskarte

  • Aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
  • Persönliche Unterschrift für jeden Erwachsenen ab 18 Jahren
  • Persönliche Unterschrift ab 7 Jahren und die Unterschrift des gesetzlichen Vetreters
  • Familienbüchlein für Minderjährige
  • Alte Identitätskarte
  • Kinder (bis 18 Jahre) CHF 30.00 / Erwachsene CHF 65.00

Biometrischer Pass

Der biometrische Pass wird direkt bei der Dienststelle für Bevölkerung und Migration,  Ausweiszentrum ausgestellt.
Alle Informationen dazu finden Sie unter www.schweizerpass.ch

Einheimischer Ausweis

Für die Ausstellung eines Einheimisch-Ausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Der Ausweis muss jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Erneuerung ist kostenlos. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers. Missbräuchliche Verwendung des  Ausweises ist strafbar.
Einheimisch-Ausweis, welche bereits 5-mal abgestempelt wurden und / oder seit 5 Jahren  ausgestellt sind, können nicht mehr verlängert werden und müssen durch einen neuen  Ausweis ersetzt werden.
Anspruch auf einen Einheimisch-Ausweis haben Personen, die in Fieschertal den melderechtlichen Wohnsitz haben.