Hundehaltung in Ernen

Wer Haustiere hält, muss verschiedene Regeln beachten. So dürfen manche Tierarten nicht in jeder Wohnung gehalten werden. Hundehaltende müssen der Gemeinde eine Hundesteuer bezahlen.

Hunde werden in der eidgenössischen Datenbank AMICUS registriert. Bei Erwerb des ersten Hundes, muss man:

  • die Wohngemeinde für die Registrierung des Profils in der Datenbank AMICUS kontaktieren, sowie die Bestätigung der Haftpflichtversicherung für Heimtiere abgeben.

  • den Hund einem Tierarzt zeigen. Dieser wird zusätzlich zur Gesundheitsuntersuchung die Registrierung des Hundes in der Datenbank AMICUS tätigen.

Seit 2020 ist jeder neue Hundehalter, der nicht nachweisen kann, dass er bereits vor diesem Datum einen Hund besessen hat, verpflichtet, an einem Hundeerziehungskurs teilzunehmen. 

Anmeldung des Hundes

Folgende Unterlagen sind bei der Gemeinde vorzuweisen:

Hundesteuern

Die Hundesteuern müssen bis am 31. März des laufenden Jahres auf der Gemeindekanzlei beglichen werden. Die Hundesteuern betragen Fr. 150.- pro Hund. Hunde, welche sich länger als 3 Monate im Kanton Wallis aufhalten, sind steuerpflichtig.

Leinenpflicht

Alle Hunde müssen innerhalb der Ortschaften und der bewohnten Gebieten an der Leine und kontrolliert geführt werden. Ausserorts wie auch innerorts müssen die Vierbeiner unter der Kontrolle des Halters stehen.