Aktuelle Baugesuche

Aktuelle Baugesuche in kommunaler Verantwortung.

Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von dreissig Tagen ab dieser Veröffentlichung schriftlich an die Gemeindeverwaltung Ernen, Hengert 1, Postfach 4, 3995 Ernen zu richten.