Für die Ausstellung eines Einheimisch-Ausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Der Ausweis muss jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Erneuerung ist kostenlos.
Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers. Missbräuchliche Verwendung des Ausweises ist strafbar.
Einheimisch-Ausweis, welche bereits 5-mal abgestempelt wurden und / oder seit 5 Jahren ausgestellt sind, können nicht mehr verlängert werden und müssen durch einen neuen Ausweis ersetzt werden.
Anspruch auf einen Einheimisch-Ausweis haben Personen, die in Ernen den melderechtlichen Wohnsitz haben.