Einheimischer Ausweis

  • Für die Ausstellung eines Einheimisch-Ausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
  • Der Ausweis muss jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Erneuerung ist kostenlos.
  • Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers. Missbräuchliche Verwendung des Ausweises ist strafbar.
  • Einheimisch-Ausweis, welche bereits 5-mal abgestempelt wurden und / oder seit 5 Jahren ausgestellt sind, können nicht mehr verlängert werden und müssen durch einen neuen Ausweis ersetzt werden.
  • Anspruch auf einen Einheimisch-Ausweis haben Personen, die in Ernen den melderechtlichen Wohnsitz haben.