Fremdenkontrolle
Vorgehen zum Erhalt einer Arbeitsbewilligung. Auf der Internetseite valais4you finden sich praktische Informationen, die den Start und das Leben im Wallis erleichtern.
EU / EFTA-Länder
Für EU-/EFTA-Staatsangehörige muss das Gesuch vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden.
Permis G, L und B
Erstantrag
- Antragsformular
- Kopie der gültigen ID oder Pass
- Kopie Arbeitsvertrag
- Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
- Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
- Bei Verurteilungen: Strafregisterauszug
Bei Gesuch für Grenzgänger (Bewilligung G): Wohnsitzbestätigung, ausgestellt durch die zuständige ausländische Behörde
Verlängerung
- Antragsformular
- Kopie der gültigen ID oder Pass
- Kopie Arbeitsvertrag
- Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
- Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
- Bei Verurteilungen: Strafregisterauszug
Bei Gesuch für Grenzgänger (Bewilligung G): Wohnsitzbestätigung, ausgestellt durch die zuständige ausländische Behörde
Permis C
Umwandlung Permis B in C
- Antragsformular
- Kopie der gültigen ID oder Pass
- Kopie Arbeitsvertrag
- Sozialhilfebestätigung
- Betreibungsregisterauszug
- Schweizerischer Strafregisterauszug
- Für Renter: "Vormeinung über die finanzielle Situation"
- Arbeitslosenbestätigung ( wenn arbeitslos)
- Sprachtes FIDE oder anerkanntes Zertifikat
- Niveau A2 mündlich und A1 schriftlich (ausgenommen Muttersprache Deutsch)
- Für Selbständigerwerbende: Bilanz, Gewinn und Verlust
- Bestätigung des gemeinsamen Haushaltes wenn die Bewilligung durch den Familiennachzug erhalten worden ist
Verlängerung
- Antragsformular
- Kopie der gültigen ID ider Pass
- Kopie Arbeitsvertag
- Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
- Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
- Bei Verurteilungen: Strafregisterauszug
- Für Retner und Selbständigerwerbende: "Vormeinung über die finanzielle Situartion"
Drittstaaten
Personen mit Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit sind nicht berechtigt, eine Beschäftigung aufzunehmen, bevor ihre Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde.
Permis L und B
Erstantrag
- Sämtliche Vorkehrungen werden durch den Arbeitgeber in der Schweiz vorgenommen.
- Der Arbeitgeber muss angeben, in welcher Botschaft das Visum bezogen wird.
- Wenn die Behörde die Schweizerische Vertretung ermächtigt, ein Visum mit dem Vermerk: «gilt als Aufenthaltsbewilligung», auszustellen, darf der Ausländer in der Schweiz arbeiten, ohne sich bei der Gemeinde anzumelden.
- Andernfalls hat sich der Ausländer innert 14 Tagen seit seiner Ankunft bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohngemeinde anzumelden.
Er hat dabei folgende Unterlagen einzureichen (mindestens 2 Monate vor Arbeitsbeginn):
- Kopie des Einreisevisums
- Kopie der Ermächtigung der Schweizerischen Vertretung zur Ausstellung eines Visums
- Antrag um eine Aufenthaltsbewilligung
- Kopie des gültigen Reisepasses
Permis C
Umwandlung B in C
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Pass
- Kopie Arbeitsvertag
- Betreibungsregisterauszug
- Sozialhilfebestätigung
- Schweizerischer Strafregisterauszug
- Arbeitslosenbestätigung ( wenn arbeitslos)
- Sprachtes FIDE oder anerkanntes Zertifikat
- Niveau A2 mündlich und A1 schriftlich (ausgenommen Muttersprache Deutsch)
- Bestätigung des gemeinsamen Haushaltes wenn die Bewilligung durch den Familiennachzug erhalten worden ist
Verlängerung
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Pass
- Kopie Arbeitsvertag
- Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
- Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
- Wenn Verurteilungen: Strafregisterauszug