Fremdenkontrolle

Vorgehen zum Erhalt einer Arbeitsbewilligung. Auf der Internetseite valais4you finden sich praktische Informationen, die den Start und das Leben im Wallis erleichtern.

EU / EFTA-Länder

Für EU-/EFTA-Staatsangehörige muss das Gesuch vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden. 

Permis G, L und B

  • Antragsformular
  • Kopie der gültigen ID oder Pass
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
  • Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
  • Bei Verurteilungen: Strafregisterauszug

Bei Gesuch für Grenzgänger (Bewilligung G): Wohnsitzbestätigung, ausgestellt durch die zuständige ausländische Behörde

  • Antragsformular
  • Kopie der gültigen ID oder Pass
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
  • Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
  • Bei Verurteilungen: Strafregisterauszug

Bei Gesuch für Grenzgänger (Bewilligung G): Wohnsitzbestätigung, ausgestellt durch die zuständige ausländische Behörde

Permis C 

  • Antragsformular
  • Kopie der gültigen ID oder Pass
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Sozialhilfebestätigung
  • Betreibungsregisterauszug
  • Schweizerischer Strafregisterauszug
  • Für Renter: "Vormeinung über die finanzielle Situation"
  • Arbeitslosenbestätigung ( wenn arbeitslos)
  • Sprachtes FIDE oder anerkanntes Zertifikat
  • Niveau A2 mündlich und A1 schriftlich (ausgenommen Muttersprache Deutsch)
  • Für Selbständigerwerbende: Bilanz, Gewinn und Verlust
  • Bestätigung des gemeinsamen Haushaltes wenn die Bewilligung durch den Familiennachzug erhalten worden ist
  • Antragsformular
  • Kopie der gültigen ID ider Pass
  • Kopie Arbeitsvertag
  • Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
  • Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
  • Bei Verurteilungen: Strafregisterauszug
  • Für Retner und Selbständigerwerbende: "Vormeinung über die finanzielle Situartion"

Drittstaaten

Personen mit Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit sind nicht berechtigt, eine Beschäftigung aufzunehmen, bevor ihre Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde.

Permis L und B

  • Sämtliche Vorkehrungen werden durch den Arbeitgeber in der Schweiz vorgenommen.
  • Der Arbeitgeber muss angeben, in welcher Botschaft das Visum bezogen wird.
  • Wenn die Behörde die Schweizerische Vertretung ermächtigt, ein Visum mit dem Vermerk: «gilt als Aufenthaltsbewilligung», auszustellen, darf der Ausländer in der Schweiz arbeiten, ohne sich bei der Gemeinde anzumelden.
  • Andernfalls hat sich der Ausländer innert 14 Tagen seit seiner Ankunft bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohngemeinde anzumelden.

Er hat dabei folgende Unterlagen einzureichen (mindestens 2 Monate vor Arbeitsbeginn):   

  • Kopie des Einreisevisums
  • Kopie der Ermächtigung der Schweizerischen Vertretung zur Ausstellung eines Visums
  • Antrag um eine Aufenthaltsbewilligung
  • Kopie des gültigen Reisepasses 

Permis C

  • Antragsformular
  • Kopie des gültigen Pass
  • Kopie Arbeitsvertag
  • Betreibungsregisterauszug
  • Sozialhilfebestätigung
  • Schweizerischer Strafregisterauszug
  • Arbeitslosenbestätigung ( wenn arbeitslos)
  • Sprachtes FIDE oder anerkanntes Zertifikat
  • Niveau A2 mündlich und A1 schriftlich (ausgenommen Muttersprache Deutsch)
  • Bestätigung des gemeinsamen Haushaltes wenn die Bewilligung durch den Familiennachzug erhalten worden ist
  • Antragsformular
  • Kopie des gültigen Pass
  • Kopie Arbeitsvertag
  • Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
  • Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
  • Wenn Verurteilungen: Strafregisterauszug