Fremdenkontrolle
Vorgehen zum Erhalt einer Arbeitsbewilligung.
Auf der Internetseite der kantonalen Dienststelle für Bevölkerung und Migration finden sie alle Informationen für den Antrag eines Aufenthaltstitels.
Auf der Internetseite valais4you finden sich praktische Informationen, die den Start und das Leben im Wallis erleichtern.
EU / EFTA-Länder
Für EU-/EFTA-Staatsangehörige muss das Gesuch vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden.
Permis G, L und B
Erstantrag
- Antragsformular
- Kopie der gültigen ID oder Pass
- Kopie Arbeitsvertrag
- Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
- Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
- Bei Verurteilungen: Strafregisterauszug
Bei Gesuch für Grenzgänger (Bewilligung G): Wohnsitzbestätigung, ausgestellt durch die zuständige ausländische Behörde
Verlängerung
- Antragsformular
- Kopie der gültigen ID oder Pass
- Kopie Arbeitsvertrag
- Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
- Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
- Bei Verurteilungen: Strafregisterauszug
Bei Gesuch für Grenzgänger (Bewilligung G): Wohnsitzbestätigung, ausgestellt durch die zuständige ausländische Behörde
Permis C
Umwandlung Permis B in C
- Antragsformular
- Kopie der gültigen ID oder Pass
- Kopie Arbeitsvertrag
- Sozialhilfebestätigung
- Betreibungsregisterauszug
- Schweizerischer Strafregisterauszug
- Für Renter: "Vormeinung über die finanzielle Situation"
- Arbeitslosenbestätigung ( wenn arbeitslos)
- Sprachtes FIDE oder anerkanntes Zertifikat
- Niveau A2 mündlich und A1 schriftlich (ausgenommen Muttersprache Deutsch)
- Für Selbständigerwerbende: Bilanz, Gewinn und Verlust
- Bestätigung des gemeinsamen Haushaltes wenn die Bewilligung durch den Familiennachzug erhalten worden ist
Verlängerung
- Antragsformular
- Kopie der gültigen ID ider Pass
- Kopie Arbeitsvertag
- Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
- Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
- Bei Verurteilungen: Strafregisterauszug
- Für Retner und Selbständigerwerbende: "Vormeinung über die finanzielle Situartion"
Drittstaaten
Personen mit Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit sind nicht berechtigt, eine Beschäftigung aufzunehmen, bevor ihre Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde.
Permis L und B
Erstantrag
- Sämtliche Vorkehrungen werden durch den Arbeitgeber in der Schweiz vorgenommen.
- Der Arbeitgeber muss angeben, in welcher Botschaft das Visum bezogen wird.
- Wenn die Behörde die Schweizerische Vertretung ermächtigt, ein Visum mit dem Vermerk: «gilt als Aufenthaltsbewilligung», auszustellen, darf der Ausländer in der Schweiz arbeiten, ohne sich bei der Gemeinde anzumelden.
- Andernfalls hat sich der Ausländer innert 14 Tagen seit seiner Ankunft bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohngemeinde anzumelden.
Er hat dabei folgende Unterlagen einzureichen (mindestens 2 Monate vor Arbeitsbeginn):
- Kopie des Einreisevisums
- Kopie der Ermächtigung der Schweizerischen Vertretung zur Ausstellung eines Visums
- Antrag um eine Aufenthaltsbewilligung
- Kopie des gültigen Reisepasses
Permis C
Umwandlung B in C
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Pass
- Kopie Arbeitsvertag
- Betreibungsregisterauszug
- Sozialhilfebestätigung
- Schweizerischer Strafregisterauszug
- Arbeitslosenbestätigung ( wenn arbeitslos)
- Sprachtes FIDE oder anerkanntes Zertifikat
- Niveau A2 mündlich und A1 schriftlich (ausgenommen Muttersprache Deutsch)
- Bestätigung des gemeinsamen Haushaltes wenn die Bewilligung durch den Familiennachzug erhalten worden ist
Verlängerung
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Pass
- Kopie Arbeitsvertag
- Wenn Betreibungen in der Schweiz: Betreibungsregisterauszug
- Wenn Sozialhilfe bezogen wurde: Sozialhilfebestätigung
- Wenn Verurteilungen: Strafregisterauszug