Dokumente und Formulare
Gesuchsunterlagen
Seit dem 1. Januar 2025 nimmt die Gemeinde Ernen Baugesuche nur noch über eConstruction entgegen.
Formular für das vereinfachte Verfahren für Solaranlagen
Meldung Bau Solaranlage ohne Bewilligungspflicht
Energieberatung und Energienachweise
Das neue kantonale Energiegesetz und seine Ausführungsverordnung sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Neues kantonales Energiegesetz
Energieberatung (energieregionGOMS)
Förderungsmassnahmen und Wohnbauhilfen
Energiefranken – die Plattform für Fördergelder im Energiebereich
Finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen (Art. 59 kEnV)
Bauherrinnen und Bauherren, welche die gesetzliche Pflicht zur Installation einer erneuerbaren Energieerzeugungsanlage nicht auf dem eigenen Gebäude erfüllen können oder möchten, haben gemäss Art. 59 kEnV die Möglichkeit, sich finanziell an einer Anlage zu beteiligen, welche eine erneuerbare Energieressource nutzt.
Innerhalb der energieregionGOMS wurde hierfür eine geeignete partizipative Photovoltaikanlage von der endigo Energie AG evaluiert und durch die kantonale Dienststelle für Energie und Wasserkraft (DEWK) bestätigt.
Weitere Anlagen befinden sich derzeitig in Prüfung, da für Anlagen dieser Grössenordnung eine finanzielle Beteiligung bis maximal 24 Monate nach deren Inbetriebnahme zulässig ist.
Kontakt für interessierte Bauherrinnen und Bauherren
Für weiterführende Informationen zur Beteiligungsanlage, zu den konkreten Konditionen und zum Vorgehen wenden Sie sich bitte direkt an:
Damian Zumstein
E-Mail: damian.zumstein@endigo.ch
Tel.: +41 27 970 13 05
Qualitätssicherung im Brandschutz
Merkblätter
Merkblatt Solaranlagen Dorfkern ISOS A