Anmeldung des Hundes
Folgende Unterlagen sind bei der Gemeinde vorzuweisen:
- Hundebüchlein
- Kopie Versicherungsnachweis
- Kursbestätigung (Ersthundehalter, die nach dem 1. Januar 2020 einen Hund erworben haben, verpflichten sich, bei einem zugelassenen Ausbilder einen Kurs gemäss Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern (TSchV) zu absolvieren).
In der Broschüre Hundehalter in der Gemeinde Ernen finden Sie Wissenswertes.