Hundesteuern

Die Hundesteuern müssen bis am 31. März des laufenden Jahres auf der Gemeindekanzlei beglichen werden. Die Hundesteuern betragen Fr. 150.- pro Hund. Hunde, welche sich länger als 3 Monate im Kanton Wallis aufhalten, sind steuerpflichtig.

Kantonales Reglement betreffend die Erhebung der Hundesteuer

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