ALLGEMEINES FEUERVERBOT IM FREIEN
Ab sofort gilt bis auf Widerruf wegen anhaltender Trockenheit und hoher Waldbrandgefahr im Freien ein generelles Feuerverbot für den Kanton Wallis.
Die aktuelle Witterungslage führt dazu, dass bereits brennende Streichhölzer, Funken eines Grillfeuers oder Blitzschläge mit hoher Wahrscheinlichkeit Brände auszulösen können.
ACHTUNG: Im Brandfall nach dem Prinzip Handeln: Alarmieren (118) – Retten – Löschen
Besten Dank für die Kenntnisnahme und die strikte Einhaltung der Massnahmen.
GEMEINDEVERWALTUNG ERNEN
Info von 25.06.2026 | 11:30 Uhr