Teilrevision Zonennutzungsplan „Bieuti“ Öffentliche Auflage UV-Entscheid
Gestützt auf Artikel 36 des kantonalen Ausführungsgesetzes vom 23. Januar 1987 zum Bundesgesetz über die Raumplanung ist auf der Gemeindeverwaltung die von der Urversammlung am 10. Dezember 2025 genehmigte Teilrevision der Nutzungsplanung «Bieuti» während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die Teilrevision umfasst die Überführung des Quartierplans in eine Dorferweiterungszone „Bieuti“ und die Ergänzung des Artikel 82 des kommunalen Bau- und Zonenreglements.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, die ihre Einsprache aufrechterhalten und diejenigen, die durch die von der Urversammlung genehmigten Änderungen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Beschwerden sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Entscheids der Urversammlung im Amtsblatt an den Staatsrat des Kantons Wallis zu richten.
Die Gemeindeverwaltung Ernen