Teilrevision Zonennutzungsplan „Neubau Werkhof“ Öffentliche Auflage UV-Entscheid

Informationen

Gestützt auf Artikel 36 des kantonalen Ausführungsgesetzes vom 23. Januar 1987 zum Bundesgesetz über die Raumplanung ist auf der Gemeindeverwaltung die von der Urversammlung am 10. Dezember 2025 genehmigte Teilrevision der Nutzungsplanung «Neubau Werkhof» während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die Teilrevision umfasst die die Umzonung einer Zone für Kompostierung in eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit dem Neubau des kommunalen Werkhofs.

Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, die ihre Einsprache aufrechterhalten und diejenigen, die durch die von der Urversammlung genehmigten Änderungen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.

Beschwerden sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Entscheids der Urversammlung im Amtsblatt an den Staatsrat des Kantons Wallis zu richten.

Die Gemeindeverwaltung Ernen

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